Baugebiete:



Baukindergeld:

Der Stadtrat hat in der Sitzung vom 08. Juli 2019 eine Neufassung der Richtlinien zur Gewährung von Baukindergeld beschlossen. Beim Erwerb von Bauplätzen von der Stadt Vilseck wurde bisher auch schon ein Zuschuss ausbezahlt.

Mit Wirkung ab 01. Juli 2019 bezuschusst die Stadt Vilseck nun auch den Erwerb von Baugrundstücken und bebauten Wohngrundstücken von Privaten.

Die Höhe der Förderung beträgt 2.000,00 EUR pro berücksichtigungsfähigem Kind.

Ansprechpartner in der Stadtverwaltung für Fragen zum Baukindergeld sind Frau Faber (Tel. 09662/99-44, Email) und Herr Pröls (Tel. 09662/99-30, Email).



Von Privat:

 

 

Gewerbegebiete:



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